<div class="hzweiwrapper"><span class="circled-number">1</span><h2 class="c-blog_head" id="1. Was ist CSRD?">Was ist CSRD?</h2></div>
Die Corporate Sustainability Reporting Directive wurde im November 2022 erlassen und baut auf den Richtlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf, die bisher für Unternehmen galten. Diese liefen unter der Bezeichnung der CSR-Richtlinien.
Über das Corporate Sustainability Reporting sollen nun noch weitreichendere Berichte durch Unternehmen veröffentlicht werden. Nachhaltigkeitsthemen rücken weiter in den Fokus. Die Berichterstattung war bisher nur für einen bestimmten Kreis an Unternehmen verpflichtend. Durch die inhaltliche Erweiterung sowie die Standardisierung soll sich dies ändern.
Die CSRD schreibt verbindliche europäische Berichtsstandards (European Sustainability Reporting Standards) vor. Die ESRS befinden sich gerade noch in der Entwicklung, aber werden in Zukunft sowohl weitere sektorübergreifende als auch sektorspezifische Standards liefern.
<div class="hzweiwrapper"><span class="circled-number">2</span><h2 class="c-blog_head" id="2. Was bezweckt die CSRD?">Was bezweckt die CSRD?</h2></div>
Die CSR-Reporting-Richtlinie ist die EU-Richtlinie für die nichtfinanzielle Berichterstattung. Die Berichterstattung bezieht sich unter anderem auf Nachhaltigkeitsthemen, wie:
- Umweltziele: Kilmaschutz, Anpassung an den Klimawandel, etc.
- Gesellschaftliche Aspekte: Chancengleichheit, Achtung der Menschenrechte, etc.
- Governance-Aspekte: Bekämpfung von Bestechung, Bekämpfung von Korruption, etc.
Auch bekannt unter dem Begriff ESG - Enviromental, Social und Governance.
Bereits im April 2021 gab es einen ersten Vorschlag, eine Überarbeitung der Berichtspflicht für Unternehmen umzusetzen. Zu einer Einigung zwischen Parlament und Rat kam es allerdings erst ein gutes Jahr später. Damit war die Grundlage für die Corporate Sustainability Reporting Directive gelegt. Ziel ist es, noch umfassendere Berichtspflichten rechtlich verbindlich umsetzen zu können.
Wie erfolgt in der CSR-Reporting-Definition die Prüfung? In der Zukunft ist es notwendig, die Nachhaltigkeitsberichterstattung extern prüfen zu lassen. Bisher galt diese Vorgabe nur für die Finanzberichterstattung. Die Grundlage für die Prüfung bilden Standards, die durch die Kommission festgelegt wurden. Die Prüfungstiefe wird auf die Dauer gesteigert. In der ersten Zeit wird eine Prüfung durchgeführt, die sich auf die begrenzte Sicherheit bezieht (limited assurance). Allerdings wird dies nach und nach in die Prüfung mit einer hinreichenden Sicherheit umgewandelt (reasonable assurance).
<div class="hzweiwrapper"><span class="circled-number">3</span><h2 class="c-blog_head" id="3. Wer ist CSRD-pflichtig?">Wer ist CSRD-pflichtig?</h2></div>
Die Pflicht zum Corporate Sustainability Report wird nach und nach auf die verschiedenen Unternehmen erweitert. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen.
Ab dem 1. Januar 2024 wird die CSRD Pflicht. Dabei ist die folgende Erweiterung geplant:
- Ab dem 1. Januar 2024 gilt die CSRD für alle Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern, die von öffentlichem Interesse sind und bereits nach der NFRD berichten
- Ab dem 1. Januar 2025 gilt die CSRD für alle anderen großen Unternehmen, die bisher nicht nach der NFRD berichten mussten und 2 der folgenden Grenzen überschreiten: > 250 Mitarbeiter, >20 Mio. € Bilanzsumme, >40 Mio. € Umsatz.
- Ab dem 1. Januar 2026 gilt die CSRD für alle kapitalmarktorientierten kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU).
Die KMU können allerdings einen Antrag auf Aufschub stellen. In diesem Fall müssen sie erst ab 2028 die CSR-Reporting Standards nach der CSRD erfüllen. Insgesamt betreffen die Änderungen rund 50.000 Unternehmen in der EU.
<div class="hzweiwrapper"><span class="circled-number">4</span><h2 class="c-blog_head" id="4. Welche Informationen müssen in der CSRD veröffentlicht werden?">Welche Informationen müssen in der CSRD veröffentlicht werden?</h2></div>
Eine deutliche Veränderung gab es für den Umfang der Berichterstattung, der sich durch die Corporate Sustainability Reporting Directive erweitert hat. Unternehmen sind nun angehalten, alle Informationen zu benennen, die sich auf Nachhaltigkeitsaspekte beziehen. Genauer bedeutet dies eine Berichterstattung über:
- Die Auswirkungen der Tätigkeit des Unternehmens auf die Aspekte der Nachhaltigkeit.
- Die Auswirkung von Aspekten der Nachhaltigkeit auf den Geschäftsverlauf.
- Die Auswirkung von Aspekten der Nachhaltigkeit auf das Geschäftsergebnis.
Die Neuerungen rund um die Informationen, die durch die CSRD angefordert werden, sind nicht zu unterschätzen. Dazu gehören:
- Vereinheitlichte und erweiterte Pflicht zum Bericht: Die Berichterstattung durch die Unternehmen wird zukünftig noch einheitlicher und umfassender umgesetzt werden. Für eine bessere Vergleichbarkeit und Messbarkeit werden Kennzahlen eingesetzt.
- Die doppelte Wesentlichkeit: Die doppelte Wesentlichkeit wird auch als doppelte Materialität (ggf.Verlinkung doppelte Materialität in Zukunft) bezeichnet. Das Wesentlichkeitsprinzip war auch bisher verankert. Allerdings müssen nun Sachverhalten in den Berichten enthalten sein, die entweder für die ökologischen oder sozialen Gesichtspunkte oder für den Geschäftserfolg wesentlich sind. Die nichtfinanzielle Erklärung, auch als Non-Financial Reporting Directive oder NFRD benannt, musste bisher in diesem Bereich nur dann erfolgen, wenn alle Punkte zutreffen.
- Nachhaltigkeitsziele: In den Berichten aufgelistet werden müssen die zeitgebundenen Ziele für die Nachhaltigkeit sowie die Fortschritte, die bereits erfolgt sind. Dazu sind Unternehmen angehalten, auch Erklärungen dazu zu geben, warum die jeweiligen Zielsetzungen festgelegt wurden.
- Unternehmens-Strategie: Ebenfalls festgelegt im Rahmen der CSRD wird die Vorgabe, dass die Berichterstattung sowohl die Unternehmens-Strategie als auch das Geschäftsmodell enthalten muss. Wie kann das Unternehmen die Widerstandsfähigkeit bei negativen Auswirkungen der Nachhaltigkeitsaspekte garantieren?
- Risiken: Es muss eine Auflistung der Risiken erfolgen, die für das Unternehmen durch die Aspekte der Nachhaltigkeit entstehen.
- Unternehmenspolitik: Wie sieht es mit der Unternehmenspolitik in Bezug auf die Nachhaltigkeit aus? Auch diese Frage muss in den Berichten aufgegriffen und beantwortet werden.
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<div class="hzweiwrapper"><span class="circled-number">5</span><h2 class="c-blog_head" id="5. Wie erfolgt die CSRD-Berichterstattung?">Wie erfolgt die CSRD-Berichterstattung?</h2></div>
Die Berichterstattung unterliegt einem einheitlichen elektronischen Berichtsformat. Hier wird sich bei der CSRD an den Vorgaben orientiert, die bereits seit Januar 2021 für die Rechnungslegungsunterlagen für bestimmte Unternehmen gelten. Das Format, das hier zum Einsatz kommt, ist das ESEF. Die Abkürzung steht für das European Single Electronic Format. Das Format hat die Besonderheit, dass sowohl Maschinen als auch Menschen es lesen können. Die Berichte erscheinen im XHTML-Format. Die CSRD-Berichterstattung wird zukünftig ebenfalls auf diese Weise durchgeführt.
Zwingend notwendig ist es, die Nachhaltigkeitsinformationen im Lagebericht zu veröffentlichen. Dafür muss ein Abschnitt erstellt und klar ausgewiesen werden.