<div class="hzweiwrapper"><span class="circled-number">1</span><h2 class="c-blog_head" id="1. Was ist ESRS?">Was ist ESRS?</h2></div>
Environmental, Social und Governance – die ESG-Aspekte spielen in der Berichterstattung bereits seit längerem eine tragende Rolle. Nun hat die EU-Kommission jedoch die Nachhaltigkeitsberichterstattung etabliert und mit dem European Sustainability Reporting Standard (ESRS) ein komplexes Rahmenwerk für die Berichterstattung über Nachhaltigkeitsaspekte von Unternehmen in Europa entworfen. Im Detail zielt der ESRS darauf ab, ein einheitliches und konsistentes System für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu schaffen, das Unternehmen bei der Offenlegung ihrer sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Leistung unterstützt.
Diese neuen Standards sind Teil der europäischen Richtlinie zur Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die im November 2022 verabschiedet wurde. Die Richtlinie beinhaltet grundlegende Änderungen im Vergleich zur bisher geltenden CSR-Richtlinie 2014/95/EU und beschreibt zugleich einen deutlich erweiterten Kreis von betroffenen Unternehmen.
Zusammengefasst legt der CSRD die Vorgaben fest, während der ESRS die Inhalte der Berichterstattung bestimmt. Gleichzeitig berichten jedoch viele Unternehmen im EU-Raum weiterhin nach den GRI-Standards. Für die Unternehmen bedeutet das nicht, dass sie einen komplett neuen Bericht erstellen müssen, da die beiden Institutionen eng zusammenarbeiten. Die Unternehmen können ihre bisherigen Berichtsprozesse nutzen und sollten sich auf die ESRS-Berichterstattung vorbereiten.
Dennoch gibt es Unterschiede zum GRI. Der GRI hat den Grundsatz der Wirkungsorientierung, während der ESRS der doppelten Wesentlichkeit (auch doppelte Materialität) unterliegt. Der GRI-Standard verankert die Wirkungsorientierung, da die Standardsetzer davon ausgehen, dass die Auswirkungen einer Organisation früher oder später finanziell wesentlich sind. Die EFRAG bemüht sich jedoch den GRI-Standard so gut wie möglich anzunähern, auch wenn das nicht zu hundert Prozent erreicht werden kann.
<div class="hzweiwrapper"><span class="circled-number">2</span><h2 class="c-blog_head" id="2. Wer erarbeitet die ESRS?">Wer erarbeitet die ESRS?</h2></div>
Es gibt derzeit vier zentrale Institutionen, die an den Sustainability Reporting Standards arbeiten. Das International Sustainability Reporting Standards Board (ISSB) und die Global Reporting Initiative (GRI) entwickeln Standards auf internationaler Ebene (GRI-Standards). Dabei arbeitet das ISSB eng mit dem International Accounting Standards Board (IASB) zusammen, um die Kompatibilität zwischen den beiden Standards sicherzustellen.
Die U.S. Securities and Exchange Commission (SEC) legt die Standards für den US-amerikanischen Raum fest, während die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) die ESRS-Standards auf Basis der CRSD für den EU-Raum entwickelt. Das ISSB, die SEC und die EFRAG bauen auf bestehenden Standards und Initiativen auf und vereinen diese mit ihren eigenen Zielen, dem Umfang und den relevanten StakeholdernEntstehung des ESRS Standards der EFRAG
Im Rahmen der vorgeschlagenen CSRD im April 2021 wurde die EFRAG zum technischen Berater der Europäischen Kommission bei der Ausarbeitung des Entwurfs der ESRS ernannt. Am 21. Juni wurde dieses Vorhaben dann von den Mitgesetzgebern bestätigt.
Durch die Verabschiedung der CSRD am 10. November 2022 durch das Europäische Parlament wurde dies ein zweites Mal bestätigt. Die EFRAG Project Task Force erarbeitete dann einen ersten Entwurf im Zeitraum von Juni 2021 bis April 2022, die sogenannten Exposure Drafts (ED). Vom 30. April 2022 bis zum 8. August 2022 reichten Unternehmen und Institutionen verschiedenster Art Kritik in Form eines Fragebogens zu den EDs ein. Die ursprünglichen EDs wurden anhand der erhaltenen Rückmeldungen von 2161 Datenpunkten auf 1144 Datenpunkte reduziert und anschließend an die Europäische Kommission weitergeleitet.
Die Europäische Kommission konsultiert nun die entsprechenden EU-Gremien und Mitgliedsstaaten. bevor die endgültigen Standards im Juni 2023 rechtsgültig werden.
<div class="hzweiwrapper"><span class="circled-number">3</span><h2 class="c-blog_head" id="3. Welche ESRS Standards gibt es?">Welche ESRS Standards gibt es?</h2></div>
Das ESRS Set 1 besteht derzeit aus dem folgenden Standardentwürfen:
1. Übergreifende Standards für allgemeine Anforderungen und Grundsätze
Diese Standards umfassen unter anderem qualitative Informationsmerkmale, Vorgaben zum Einbezug der Wertschöpfungskette, die doppelte Wesentlichkeit sowie Offenlegungspflichten in den Bereichen Strategie und Governance:
- ESRS 1 Allgemeine Anforderungen
- ESRS 2 Allgemeine Angaben
2. Umwelt
Die fünf Umweltstandards beinhalten Berichte für folgende Themen:
- ESRS E 1 Klimawandel
- ESRS E 2 Verschmutzung
- ESRS E 3 Wasser- und Meeresressourcen
- ESRS E 4 Biodiversität und Ökosysteme
- ESRS E 5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
3. Soziales
Im Abschnitt Soziales werden diese vier ESRS Exposure Drafts behandelt:
- ESRS S1 Eigene Arbeitskräfte
- ESRS S2 Arbeitnehmer in der Wertschöpfungskette
- ESRS S3 Verbraucher und Endnutzer
- ESRS S4 Betroffene Gemeinden
4. Governance
Der letzte ESRS-Bereich widmet sich den Themen Unternehmerisches Handeln und Governance:
- ESRS G1: Governance, Risikomanagement und interne Kontrolle
- ESRS G2: Unternehmerisches Handeln

ESRS Timeline
Die derzeit vorliegenden Standardentwürfe werden nach folgendem Zeitplan umgesetzt:

<div class="hzweiwrapper"><span class="circled-number">4</span><h2 class="c-blog_head" id="4. Welche ESRS Standards müssen berichtet werden?">Welche ESRS Standards müssen berichtet werden?</h2></div>
Das doppelte Wesentlichkeitsprinzip spielt eine entscheidende Rolle bei der Bestimmung, welche ESRS-Standards berichtet werden müssen. Dieses bestimmt, ob die Berichterstattung zu einem bestimmten Thema verpflichtend ist oder nicht.
Unabhängig davon sind allerdings die folgenden ESRS und Datenpunkte verpflichtend:
- ESRS 1 Allgemeine Anforderungen
- ESRS 2 Generelle Offenlegungen
- Datenpunkte in Anhang C von ESRS 2, vorgeschrieben laut EU-Gesetzgebung (SFDR, EU-Benchmarks, Pillar III, EU Klimagesetze, etc.)
- ESRS E1 – Klimawandel
- ESRS S1 – Eigene Arbeitskräfte
Mit der Wesentlichkeitsanalyse werden bedeutende Auswirkungen, Risiken und Chancen für den kurz-, mittel- und langfristigen Zeitraum bestimmt. Es gibt zwei Ebenen, auf denen ein Unternehmen seine Wesentlichkeit bestimmen muss.
Auf der ersten Ebene wird für verschiedene Standards (z.B. Klimawandel, Verschmutzung, Wasser- und Meeresressourcen usw.) festgelegt, ob sie wesentlich sind. Falls nicht, muss eine kurze Erklärung abgegeben werden, warum das der Fall ist. Die zweite Ebene betrifft die einzelnen Offenlegungspflichten und die zugehörigen Datenpunkte (Metriken). Wenn einer dieser Datenpunkte wesentlich ist, muss darüber berichtet werden.
Im Gegensatz zur oberen Ebene muss hier keine Erklärung dafür abgegeben werden, warum dieser Datenpunkt nicht berichtet wird. Der Anwendungsbereich umfasst jedoch nicht nur die eigenen Geschäftsaktivitäten, sondern auch vor- und nachgelagerte Geschäftsaktivitäten. Wenn es nicht möglich ist, Daten mit angemessenem Aufwand zu sammeln, können Schätzungen verwendet werden.
<div class="hzweiwrapper"><span class="circled-number">5</span><h2 class="c-blog_head" id="5. Was müssen Unternehmen nun beachten?">Was müssen Unternehmen nun beachten?</h2></div>
Ab 2024 müssen Unternehmen beachten, dass es obligatorische Offenlegungspflichten gibt. Um entsprechende Nachhaltigkeitsberichtsprozesse zu entwickeln und sich auf die ESRS-Berichterstattung vorzubereiten, kann der GRI-Standard herangezogen werden. Die Wesentlichkeitsanalyse ist der erste Schritt des Unternehmens, um zu definieren, welche Standards und Datenpunkte relevant werden. Ein Flowchart zum Vorgehen bei der Wesentlichkeitsanalyse ist in ESRS 1 (Generelle Anforderungen) zu finden.
<div class="hzweiwrapper"><span class="circled-number">6</span><h2 class="c-blog_head" id="6. In welcher Form erfolgt die ESRS-Berichterstattung?">In welcher Form erfolgt die ESRS-Berichterstattung?</h2></div>
Die zu berichtenden Informationen müssen in einem separaten Abschnitt des Lageberichts, der sogenannten Nachhaltigkeitserklärung, ausgewiesen werden. Daher ist eine klare Abgrenzung zu den übrigen Informationen im Lagebericht erforderlich. Zusätzlich muss die Nachhaltigkeitserklärung sowohl in einer für Menschen als auch für Maschinen lesbaren Form (European Single Electronic Reporting Format) verfügbar sein und einen einfachen Zugang und ein leichtes Verständnis der Informationen gewährleisten.